Die Hamburg-Mannheimer ersetzt Bergungskosten bis zur Höhe des im Versicherungsschein festgelgten Betrages - sofern kein anderer Ersatzpflichtiger eintritt. ... Bergungskosten Wir ersetzen bis zur Höhe des im Versicherungsschein festgelegten Betrages sofern kein anderer Ersatzpflichtiger eintritt die entstandenen Kosten für Such-, Rettungs- oder Bergungseinsätze von öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich ... |