Die Hamburg-Mannheimer ersetzt Bergungskosten bis zur Höhe des im Versicherungsschein festgelgten Betrages - sofern kein anderer Ersatzpflichtiger eintritt. ... soweit medizinisch notwendig und angeordnet. Mehraufwand bei Rückkehr des Verletzten zu seinem ständigen Wohnsitz, soweit die Mehrkosten auf ärztliche Anordnungen zurückgehen oder nach der Verletzungsart unvermeidbar waren Überführung zum letzten ... |