Die Hamburg-Mannheimer ersetzt Bergungskosten bis zur Höhe des im Versicherungsschein festgelgten Betrages - sofern kein anderer Ersatzpflichtiger eintritt. ... festgelegten Betrages sofern kein anderer Ersatzpflichtiger eintritt die entstandenen Kosten für Such-, Rettungs- oder Bergungseinsätze von öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich organisierten Rettungsdiensten (gemäß üblichen Gebühren). Transport ... |